Photovoltaik wird noch lukrativer - ab sofort höhere Einspeisevergütung!

Nach längerer Anlaufzeit trat am 29.07.2022 eine Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Diese beinhaltet u.a. höhere Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Die erhöhten Fördersätze gelten für alle Neuanlagen, die ab 30.07.2022 in Betrieb genommen werden.

Anlagen für Eigenversorger bis 10 kWp erhalten ab sofort satte 8,2 Cent pro kWh, statt bisher 6,24 Cent. Bei größeren Anlagen wird der Anlagenteil ab 10 kWp jetzt mit 7,1 Cent pro kWp gefördert.

Anlagen mit Volleinspeisung profitieren von einem noch höheren Vergütungssatz. Er beträgt 13,0 Cent bis 10 kWp. Darüber hinaus liegt die Vergütung bei 10,9 Cent.

Für Interessenten, deren Hausdach nicht für die Installation einer PV-Anlage geeignet ist, sieht die EEG-Novelle eine Vergütung für Anlagen bis maximal 20 KW Leistung vor, wenn diese ersatzweise auf einem Carport oder einer Garage aufgebaut wird. Konkrete Bedingungen dafür sollen noch folgen.

Ein weiterer Pluspunkt: die oben genannten Fördersätze bleiben in den Jahren 2022 und 2023 konstant. Damit wird die bisherige Regelung, nach der die Vergütungshöhe abgesenkt wurde, wenn es zu Verzögerungen beim Anlagenbau kam, bis Anfang 2024 ausgesetzt.

Wichtig: die Auszahlung der Einspeisevergütung darf erst nach der Freigabe durch die Europäische Kommission erfolgen. Wer also jetzt eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält eine Nachzahlung nach der EU-Freigabe.

Weitere Neuerungen folgen erst ab dem 1. Januar 2023. Dazu zählt auch die Abschaffung der Vorgabe, dass nur maximal 70 Prozent der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für diese Anlagen muss ab 2023 kein Solar-Erzeugungszähler mehr eingebaut werden.

Wir halten euch auch weiterhin über zukünftige Veränderungen auf dem Laufenden!

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