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Update: Ausweitung der Solarpflicht in NRW

Ab 2024 müssen Dachflächen in NRW schrittweise mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Das schreibt die im Oktober 2023 geänderte Landesbauverordnung vor. Alles Wichtige dazu lesen Sie hier.

Ab 2025 müssen auf Dächern von Wohngebäuden in NRW nach und nach Photovoltaikanlagen errichtet werden.

In Zukunft müssen auf dafür geeigneten Dachflächen von Gebäuden in Nordrhein-Westfalen Photovoltaikanlagen installiert werden. Diese Solarpflicht soll schrittweise für unterschiedliche Gebäudearten umgesetzt werden. Grundsätzlich sind früher oder später alle Eigentümer von Gebäuden in NRW betroffen.

Ab 1. Januar 2024: bei neuen Nichtwohngebäuden

Ab 1. Januar 2025: bei neuen Wohngebäuden

Ab 1. Januar 2026: bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden

Diese Regelung gilt nur für geeignete Dachflächen, da gerade ältere Dachstühle mitunter nicht das zusätzliche Gewicht einer Solaranlage tragen können. Auch wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht oder durch die Stadt eine Gestaltungssatzung besteht, die die Installation von Solaranlagen ausschließt, kann die Solarpflicht für Bestandsgebäude entfallen.

Bei Dachsanierungen zählt der Beginn der Baumaßnahme. Bei Gebäuden, die neu errichtet werden, bezieht sich der Stichtag auf die Einreichung des Bauantrags. Diese Details der neuen Vorgaben müssen noch über eine gesonderte Verordnung konkretisiert werden.

Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage, entfällt die Pflicht. Die genauen Bestimmungen dazu sind aber auch noch nicht bekannt.

Wichtig: Auch gemietete bzw. gepachtete Solaranlagen – wie z.B. über unsere JES.Solarflat – sollen zur Erfüllung der Solarpflicht ausreichen. Entscheidend ist, dass das wirtschaftlich-technische Optimum auf den geeigneten Dächern ausgenutzt wird. Die genauen Regelungen werden noch in der ergänzend notwendigen Verordnung fixiert.

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