
Grüner Strom für Ihr Zuhause
Hohe Lebensqualität, bestes Gewissen: Wechseln Sie in wenigen Minuten zu 100% Ökostrom.
Alle Vorteile von JES.Strom
100% Ökostrom
Verbessern Ihre eigene CO2 Bilanz und gestalten Ihre Zukunft grün. 100% Ökostrom, 100% erneuerbar.
Einfacher Wechsel
Kein Aufwand für Sie. Wir übernehmen den Wechsel von Ihrem Stromanbieter.
Flexible Laufzeiten
Mit unseren flexiblen Mindestlaufzeiten finden Sie den passenden Tarif für Ihr Zuhause.
Sagen Sie JES zu Grünem Strom für Ihr Zuhause
Genießen Sie Ihr Zuhause mit nachhaltig produziertem Strom. Hier sichern Sie sich in wenigen Schritten Ihr Tarif-Angebot.
In wenigen Schritten zu Ihrem Stromtarif

JES.Strom – so funktioniert es
Ökostrom
Leben Sie mit dem guten Gefühl, erneuerbare Energien zu fördern und zum erfolgreichen Gelingen der Klimawende beizutragen. Als zertifizierter Ökostromanbieter versorgen wir Sie mit Strom, der voll und ganz nachhaltig produziert wird. Und sorgen mit flexiblen Mindestlaufzeiten dafür, dass Sie garantiert den Tarif finden, der zu Ihrem Bedarf passt. Außerdem ist nichts einfacher als Ihr Umstieg, denn den Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter übernehmen wir für Sie!

- Nachhaltig
- Flexible Mindestlaufzeiten
- Schnell & einfach
- Zertifizierter Ökostromanbieter
Nachhaltiger Strom für Zuhause
Weil sich ihre Lebensumstände auch mal ändern.

Umzug und JES.Strom behalten?
Eine Weiterbelieferung zu Ihren gewohnten Konditionen ist möglich, wenn sich Ihr neues Zuhause im gleichen Netzgebiet befindet. In diesem Fall informieren Sie uns einen Monat vor Ihrem Umzug in Textform über Ihr Umzugsdatum, Ihre neue Adresse sowie über Ihre neue Zählernummer. Bei einem abweichenden Netzgebiet hingegen wird der alte Vertrag gekündigt und Sie schließen einen neuen, passenden Strom-Tarif ab.

Umzug und zu JES.Strom wechseln?
Wir kümmern uns um Ihren Energie-Umzug. Wählen Sie Ihren passenden JES Ökostrom-Tarif und informieren Sie uns einen Monat vor Ihrem Umzug in Textform über Ihr Umzugsdatum, Ihre neue Adresse sowie über Ihre neue Zählernummer. Sie haben genügend Zeit, um in Ihrem neuen Zuhause anzukommen und melden uns nur noch am Tag der Schlüsselübergabe Ihren alten und Ihren neuen Zählerstand.

Sie wollen zum JES.Strom wechseln?
Wir übernehmen für Sie die Kündigung Ihres alten Stromvertrags. Dafür wählen Sie den für Sie passenden JES Ökostrom-Tarif aus und informieren uns über Ihre persönlichen Daten, den Namen Ihres aktuellen Stromanbieters sowie Ihren Wunsch-Wechseltermin. Anschließend lehnen Sie sich zurück und wir übernehmen alle Formalitäten für Sie.
Mit gutem Beispiel voran: Strom von JES
Lassen Sie uns die Zukunft gestalten
Unser Ziel ist, dass alle an der Energiewende aktiv teilhaben können.
Gemeinsam erfolgreich
Wir sind offizieller Partner des F.C. Hansa Rostock und Hauptsponsor des Greifswalder FC.
Jederzeit Erneuerbarer Strom
Wir wollen jeden dazu einladen ein Held der Energiewende zu werden.

Jonas Holtz
Gründer JES.Group
Nachhaltigkeit ist eine Herausforderung, die ich voller Überzeugung angehe. Denn sie bietet die Chance, unsere hohe Lebensqualität auch in Zukunft zu erhalten.
Fragen zum JES.Strom? Wir antworten gerne.
Aktuell ist tatsächlich einen Rückgang der Preise an den Energiebörsen zu beobachten. Das gilt aber insbesondere für den Spot-Markt, das heißt für die sehr kurzfristige Beschaffung. Für Bestandskundinnen und -Kunden beschaffen Energieunternehmen die benötigten Strommengen dagegen in der Regel langfristig, teilweise sogar Jahre im Voraus. So können sie extreme Preissprünge, wie wir sie etwa im August 2022 gesehen haben, abfedern. Die Kosten für die langfristige Beschaffung sind in den letzten Monaten ebenfalls zurückgegangen, allerdings befinden sie sich weiterhin auf einem hohen Niveau. Sinkt das Preisniveau langfristig, wird das auch schrittweise zu Entlastungen für die Kundinnen und Kunden der JES.AG führen.
Von der Strompreisbremse ist betroffen, wenn der vertraglich vereinbarte Preis pro Kilowattstunde über 40 Cent (brutto) liegt bei einem Verbrauch unter 30.000 kWh im Jahr. Für Abnehmer mit höheren Verbräuchen greift der Strompreisdeckel in der Regel bei einem Referenzpreis von 13 Cent (netto) - Sonderregelungen ausgenommen.
Die Strompreisbremse gilt ab 01.03.2023, rückwirkend ab Januar und wurde zunächst bis zum 31.12.2023 beschlossen. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist gesetzlich möglich
Für Haushalte und Unternehmen, die weniger als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen, gilt: Für 80% Ihres für 2023 zu Grunde gelegten Jahresverbrauchs wird ein gesetzlich festgelegter Bruttoarbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) (einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie der Umsatzsteuer) berechnet. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Energiesparen lohnt sich damit auch weiterhin.
Für Haushalte und Unternehmen, die mehr als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen, gilt:
Für 70% Ihres zu Grunde gelegten Jahresverbrauchs wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis von 13 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) netto berechnet. Die restlichen 30% erhalten Sie zum vertraglich vereinbarten Preis. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Energiesparen lohnt sich damit auch weiterhin.
- Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse = 1/11 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh
- Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = 1/11 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 40 ct/kWh + 1/11 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh
- Ihr Entlastungsbetrag pro Monat = Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
Der Grundpreis wird bei der Strompreisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert, daher ist er in der hier dargestellten Berechnung nicht enthalten. Bei der JES AG werden die Abschläge auf 11 Monate verteilt. Im zwölften Monat Ihrer Vertragslaufzeit erhalten Sie die Rechnung.
Seit Gesetzesbeschluss arbeitet die JES.AG mit Hochdruck an der Umsetzung der Energiepreisbremse. Die betroffenen Haushalte und Unternehmen werden in den kommenden Wochen von uns informiert.
Wichtig: Jede Kundin / jeder Kunde wird die individuell zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten. Die Entlastung wird rückwirkend ab Januar verrechnet. Nicht reduzierte Zahlungen gehen selbstverständlich nicht verloren und werden entsprechend in der nächsten Schlussrechnung berücksichtigt.
Die Jahresverbrauchsprognose wird konkret für jede Verbrauchsstelle ermittelt. Der prognostizierte Jahresverbrauch bestimmt sich unter anderem anhand der individuellen Anschlusssituation und Ihren bisherigen tatsächlichen Jahresverbräuchen an der Verbrauchsstelle. Diesen erhalten wir als Stromversorger vom Netzbetreiber auf Basis des jeweiligen Vorjahresverbrauchs.
Für Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) wird der Verbrauch aus 2021 für die Berechnung herangezogen.
Die Netzbetreiber haben einen Anreiz, die Jahresverbrauchsprognose korrekt zu pflegen, um ihre Kosten für Regel- und Ausgleichsenergie im Rahmen zu halten.Für Strom wird als Berechnungsgrundlage für die Entlastungen durch die Strompreisbremse laut § 6 S. 2 Nr.1 a.) StromPBG die „aktuelle“ Jahresverbrauchsprognose herangezogen, die dem Stromversorger vorliegt. Diese erhalten wir als Stromversorger vom Netzbetreiber auf Basis des jeweiligen Vorjahresverbrauchs.
Lediglich in begründeten und nachweisbaren Ausnahmefällen kann seitens Versorger oder Kundin / Kunde Widerspruch eingelegt werden. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden bzw. kommt trotz des Widerspruchs keine Einigung mit dem Netzbetreiber zustande, legt dieser die Prognose über den Jahresverbrauch endgültig fest.
Grundlage für das Entlastungskontingent für SLP-Verbrauchsstellen ist laut Gesetz der aktuelle prognostizierte Jahresverbrauch, den wir vom Netzbetreiber erhalten. Eine nachträgliche Anpassung am tatsächlichen Verbrauch oder eine Veränderung der Anschlusssituation ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Nein, Sie müssen nichts tun oder beantragen. Die Entlastung wird automatisch von uns berechnet und in den monatlichen Abschlägen sowie in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Wenn Sie Anspruch auf die Preisbremse haben, informieren wir Sie in den kommenden Wochen über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen Abschlagsplan.
Wir werden Sie in den kommenden Wochen über Ihre individuelle Entlastung und Ihren neuen persönlichen Abschlag bzw. Auszahlungshinweisen informieren.
Nein. Der Stromvertrag und damit auch die vertraglich vereinbarten Konditionen, bleiben unverändert.
Wir werden Sie in den kommenden Wochen über Ihre individuelle Entlastung sowie Ihren neuen persönlichen Abschlag informieren. Bis zum Erhalt Ihres individuellen Schreibens werden die vertraglich vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen zunächst in voller Höhe mit der gewohnten Fälligkeit eingezogen.
Bei unseren größeren Kundinnen und Kunden, die durch eine registrierende Leistungsmessung (RLM) nach ihrem IST-Verbrauch abgerechnet werden, erfolgt die Berücksichtigung des monatlichen Entlastungsbetrags in den jeweiligen monatlichen Rechnungen.
Wenn Sie uns ein SEPA-Mandat erteilt haben, buchen wir automatisch die angepassten Abschläge ab. Wenn Sie die Abschläge überweisen beziehungsweise per Dauerauftrag bezahlen, passen Sie bitte den Zahlbetrag an.
Aktuell arbeiten wir mit allen Kräften an der technischen Umsetzung für Ihre individuelle Entlastung aus der Energiepreisbremse. Einzelne bereits ausgestellte Jahresrechnungen weisen noch keinen Entlastungsbetrag der Energiepreisbremse aus. Zudem enthält dort der Abschlagsplan für das kommende Lieferjahr erstmal noch nicht die Erstattungsbeträge der Preisbremse.
Keine Sorge, die Entlastungsbeträge der Energiepreisbremse werden wir auf jeden Fall so schnell wie möglich für Sie umsetzen. Sie müssen nichts weiter tun. Selbstverständlich bekommen Sie die Entlastungsbeträge für den gültigen Zeitraum rückwirkend erstattet.
Zur Höhe Ihrer Entlastungen und welche Auswirkung diese auf Ihre Abschläge und Abrechnung haben, werden wir Sie gesondert informieren.
Ihre Entlastung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Ihnen ein entsprechender Anspruch auf Entlastung nach dem StromPBG zusteht. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen oder nachträglich entfallen, erlischt automatisch auch der Anspruch auf Entlastung und verpflichtet uns zur Rückforderung.
Die gesetzlichen Regelungen des StromPBG (§ 4 Abs. 3) sehen daher vor, dass die Entlastungsbeträge gegenüber den Kundinnen / Kunden unter Vorbehalt zu stellen sind.
Die Preise auf dem Energiemarkt bewegen sich weiterhin auf einem hohen Niveau und haben sich gegenüber den Vorjahren vervielfacht. Dies führt für uns zu enorm gestiegenen Kosten für den Energieeinkauf. Die JES.AG kauft Strom langfristig ein. Damit werden kurzfristige Preisschwankungen am Energiemarkt - sowohl nach oben als auch nach unten - ausgeglichen.
Ziel dabei ist es, die Preise für unsere Kundinnen und Kunden so lange wie möglich stabil zu halten. Bereits im vorletzten Jahr begannen die Preise am Energiemarkt merklich anzusteigen und befinden sich auch jetzt noch auf einem sehr hohen Niveau. Dadurch haben sich unsere Kosten für den Energieeinkauf deutlich erhöht.
Ja, auch nach den aktuellen Gesetzen zur Energiepreisbremse sind sachlich gerechtfertigte Preisänderungen weiterhin zulässig. Die Preisbremse gilt selbstverständlich trotzdem bis zur Entlastungsgrenze in Höhe von 80 Prozent Ihrer Verbrauchsprognose. Lediglich für den Verbrauch, der über diese Grenze hinausgeht, wird der neue Arbeitspreis aus der Preisanpassung berechnet.
Wenn Sie im Verlauf des Jahres 2023 den Stromversorger wechseln, kann der neue Lieferant die Entlastung an Sie weitergeben. Die Entlastungsbeträge Ihr neuer Stromversorger erst gewähren, wenn sichergestellt ist, dass diese nicht zu einer Kontingentüberschreitung führen. Als Grundlage dafür dient eine Kopie der letzten Rechnung Ihres Vorlieferanten, in welcher das Entlastungskontingent und der bereits gewährte Entlastungsbetrag ausgewiesen sind.
Der Entlastungsbetrag kann sich ändern, wenn Sie und der Versorger einen anderen Arbeitspreis vereinbart haben. Das Entlastungskontingent bleibt jedoch gleich.
Sie erhalten den Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar von dem Versorger, von dem Sie am 01.03.2023 beliefert werden. Senden Sie ihm dafür bitte Ihre Schlussrechnung.
Der JES.Strom kommt zu 65% aus erneuerbaren Energien finanziert aus der EEG-Umlage und zu 35% aus erneuerbaren Energien nicht finanziert aus der EEG-Umlage.
Deutschlandweit wird der Strom zu 51% aus Kernenergie, Kohle, Erdgas, sonstigen fossilen Energieträgern und zu 49% aus erneuerbaren Energien bezogen. (Basisjahr 2020)
Die monatliche Vorauszahlung für Ihren Ökostromtarif berechnet sich aus den Jahreskosten geteilt durch 11 Monate. Im zwölften Monat Ihrer Vertragslaufzeit erhalten Sie die Rechnung, womit der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
Der Strompreis beinhaltet die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Netznutzung. Dazu kommen staatliche Abgaben und Steuern. Die JES.Group hat nur auf die nicht staatlich vorgegebenen Preisbestandteile direkten Einfluss.
Im Falle eines Stromausfalls oder anderen Störungen ist auch nach einem Wechsel nach wie vor der örtliche Netzbetreiber innerhalb Deutschlands verantwortlich. Dieser ist dazu verpflichtet, jegliche Netzstörungen schnellstmöglich zu beheben. Sollten Sie nicht wissen, wer Ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können Sie dies bei dem lokalen Grundversorger erfragen.
In der Regel dauert der Wechsel etwa vier Wochen. Bei einem Umzug in eine neue Wohnung kann der Wechsel allerdings auch schneller gehen. Sollten Sie noch einen laufenden Vertrag mit einem anderen Stromanbieter haben und kein Sonderkündigungsrecht bestehen, beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten.
Nein. Die JES GROUP stellt nach Vertragsende mit Ihrem bisherigen Stromanbieter Ihre Stromversorgung sicher. Sollte unser Vertrag nicht direkt an Ihren alten anschließen, springt Ihr örtlicher Grundversorger ein und beliefert Sie mit Strom. Die Stromversorgung ist also zu jeder Zeit garantiert.
Grundsätzlich übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromanbieter. Sollten Sie allerdings vom Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung Gebrauch machen wollen, empfehlen wir selbst zu kündigen. Gleiches gilt, wenn Ihr Laufzeitvertrag in Kürze endet und sich automatisch verlängern sollte
Starten Sie heute mit Strom von JES in ihre saubere Zukunft
Gerne beraten wir Sie persönlich über unseren JES.Strom und die Vorteile, die er Ihnen bietet.
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